Allgemeine Geschäftsbedinungen der VHS Hof e.V.

1. Die Geschäftsstelle befindet sich am Konrad-Adenauer-Platz 1, 95028 Hof, Telefon: 09281/84220, Fax: 09281/142976.

2. Telefonzeiten der Geschäftsstelle: Montag bis Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr. Gerne erfolgt ein Rückruf auch außerhalb der Telefonzeiten. Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gepräch rund um das Thema Bildung. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen Termin.

3. Bankverbindung: Commerzbank Hof Konto-Nr. 881662100 BLZ 780 400 81 IBAN DE47 7804 0081 0881 6621 00 BIC COBADEFFXXX

4. Die Veranstaltungen der Volkshochschule sind öffentlich. Jeder Bildungswillige kann teilnehmen. Schülerkurse finden nachmittags statt.

5. Einschreibungen für Lehrgänge, Kurse und Arbeitsgemeinschaften, Seminare, Studienfahrten und Lokaltermine sind nur in der Geschäftsstelle möglich. Für jede Anmeldung erhält der Hörer einen Hörerausweis, auf den die Gebührenzahlung quittiert ist. Bei telefonischer Vormerkung oder schriftlicher Anmeldung wird die Bezahlung durch Überweisung oder Barzahlung innerhalb von 3 Tagen erwartet. Danach erlischt jeder Anspruch auf einen Teilnehmerplatz. Soweit bei Vortragsveranstaltungen Kostenbeiträge erhoben werden, kann diese Gebühr in der Regel ohne Voranmeldung bei Betreten des Veranstaltungsraumes entrichtet werden. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

6. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt im Voraus. Sie sind bei den einzelnen Veranstaltungen vermerkt und bei der Anmeldung fällig. Bei Sprachkursen mit weniger als 10 Teilnehmern werden entsprechende Nachgebühren berechnet, die nicht ermäßigt werden können. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Fälligkeit per Vorabinformation schriftlich mitgeteilt. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben der Bankverbindung des Teilnehmers, unberechtigter Widerruf oder nicht ausreichender Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers. Es besteht auch die Möglichkeit, die Seminargebühren mittels Barzahlung oder Überweisung vor Kursbeginn zu begleichen. Die Mahngebühr beträgt 5,- €. Zahlungsverzug berechtigt die VHS zum Rücktritt und zur Berech-nung von Schadenersatz. Erstrecken sich Weiterbildungsmaßnahmen über mehrere Semester, gilt die Anmeldung für die gesamte Dauer der Maßnahme. Die Gebühr ist im Voraus für jedes Semester zu bezahlen. Die Anmeldung ist verbindlich, auch wenn die Kursgebühr bis zum Kursbeginn noch nicht vom Konto abgebucht ist.

7. Der Hörerausweis wird jedem Teilnehmer bei Barzahlung – bei schriftlicher und telefonischer Anmeldung auf Wunsch – nach Entrichtung der Gebühr ausgehändigt. Er gilt gleichzeitig als Gebührenquittung zur Vorlage bei der Steuererklärung und als Teilnahmeberechtigung für die Veranstaltung, für die er erworben wurde und ist in der Regel nicht übertragbar.

8. Steuervergünstigungen sind möglich, wenn der Teilnehmer an VHS-Kursen die Teilnehmergebühren bei der Steuererklärung angibt. Sie sind als „Werbungskosten“ anzusetzen, wenn der Kurs der beruflichen Weiterbildung dient oder als „Sonderausgaben“ bei berufsfremder Weiterbildung. Der Hörerausweis gilt als Beleg.

9. Rücktritt durch die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall des Kursleiters oder anderen Gründen erfolgen. In dieses Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche an die VHS sind ausgeschlossen. Erfolgt der Rücktritt eines Teilnehmers an einer Veranstaltung mit mindestens 10 Unterrichtabenden durch Rückgabe des Hörerausweises spätestens eine Woche vor dem 1. Kurstermin (Sprachkurse 2. Kurstermin), werden die bereits bezahlten Gebühren (ohne Materialverbrauch) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € erstattet. Bei Veranstaltungen, die sich über weniger als 10 Unterrichtsabende erstrecken, erfolgt eine Gebührenrückerstattung nur bei Rücktritt bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Wochenendseminaren 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei späterem Rücktritt des Teilnehmers bleibt der Anspruch der VHS auf die volle Gebühr bestehen. Bei Verhinderung des Teilnehmers wegen Krankheit kann eine Gebührenrückzahlung gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung in Höhe von 50 % der Kursgebühr erfolgen (nicht bei Kursen und Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl). Die Abmeldung beim Kursleiter oder das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt – die VHS ist zum Einzug der vollen Gebühr berechtigt.

10. Gebührenermäßigungen erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrund Ersatzdienstleistende (nicht Berufs- und Zeitsoldaten) und Schwerbeschädigte (ab 50%), Sozialhilfe- und Arbeitslosengeldempfänger (bei Vorlage der Bestätigung des Arbeitsamtes, in Höhe von 20 % der Gebühr, wenn diese mehr als 10,- € beträgt.) Für Kurse, bei denen Materialkurse oder anderweitige zusätzliche Kosten anfallen (z. B. Keramik, Kochen, Reiten), werden keine Ermäßigungen gewährt, ebenso bei Reisen, Exkursionen, Führungen und Wochenendseminaren. Bei Schülerkursen ist bereits die ermäßigte Gebühr ausgedruckt. Sonstige Gebührenermäßigungen werden nur auf Antrag bei besonderer Notlage gewährt. Mit einem „*“ gekennzeichnete Gebühren werden nicht ermäßigt.

11. Teilnahme-Zertifikate stellt die VHS bei regelmäßigem Lehrgangsbesuch auf Antrag am Ende des laufenden Semesters gegen eine Gebühr von 4,- € aus. Teilnahme-Zertifikate für Lehrgänge, die höchstens drei Jahre zurückliegen, können nur gegen eine Verwaltungsgebühr von 8,- € nachträglich ausgestellt werden. Können bei Lehrgangsende Prüfungen abgelegt werden, sind die Prüfungsgebühren bei den jeweiligen Kursen angegeben.

12. Die Volkshochschule ist jederzeit bereit, auf Antrag von Vereinen oder sonstigen Personenvereinigungen Lehrgänge und Kurse einzurichten. Anträge sind an den Geschäftsführer zu richten.

13. Haftung irgendwelcher Art (bei Diebstahl, Verlust, Unfällen) kann seitens der VHS nicht übernommen werden. Bei Studienreisen und bei Veranstaltungen mit Personenbeförderungen durch Verkehrsmittel tritt die VHS nur als Vermittler auf.

14. Hausordnung: Die Veranstaltungen der VHS finden in der Regel in Schulgebäuden statt. Die Veranstaltungsräume werden frühestens 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn für die Teilnehmer geöffnet. Das Rauchen in den Unterrichtsräumen und dem Schulgebäude ist nicht gestattet.

15. Ferienordnung: Der Unterricht entfällt in der Regel während der Schulferien. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der Kursleiter in den einzelnen Kursen!

16. Bei Sonderveranstaltungen gelten die Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen (gesondertes Merkblatt).

17. Diese Hinweise für unsere Hörer gelten ab der Veröffentlichung im Lehrplan. Sie sind in der Geschäftsstelle innerhalb der Öffnungszeiten einsehbar. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so trifft dies nur die einzelne Bestimmung ohne Wirkung auf den Gesamtvertrag.

18. Datenschutz: Adressen und Telefonnummern von Dozenten und Hörern können grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Persönliche Angaben von Hörern und Dozenten werden auf jeden Fall vertraulich behandelt. Alle gemachten Angaben werden auf Datenträger gespeichert und werden nur bei ausdrücklicher Genehmigung an Dritte weitergegeben.

19. Ergänzende Bestimmungen sind im Vorspann zu den einzelnen Kursen abgedruckt und werden mit Anmeldung Vertragsbestandteil. Weitergehende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.